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Datum: 22.02.2009
Transport asbesthaltigen Materials von Luthe zur Deponie Lahe wegen der Gefährdung der Bevölkerung zu stoppen
Die FDP-Regionsfraktion begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, den Transport asbesthaltigen Materials von Luthe zur Deponie Lahe wegen der Gefährdung der Bevölkerung zu stoppen. „Wir sehen uns in unserer ablehnenden Haltung in der Regionsversammlung jetzt auch durch ein Gericht bestätigt“ sagt dazu Fraktionschef Dieter Lüddecke.
Die FDP-Fraktion hatte bereits im Jahr 2007 eine ergebnisoffene Untersuchung der Asbestablagerungen der ehem. Firma Fulgurit in Luthe gefordert und dabei vor allem eine sichere Endlagerung auf dem bisherigen Standort mit einbeziehen wollen, so Bernhard Klockow, abfallpolitischer Sprecher der Fraktion. Im Oktober 2008 hat die Fraktion in der Regionsversammlung gegen den Antrag der Verwaltung gestimmt, die Asbesthalde nach Lahe zu verlagern und sich Kritik der Regionsverwaltung eingefangen. Diese ist jetzt durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts blamiert. „Auch wenn die Gutachten nur eine geringe Gesundheitsgefährdung prognostizierten, so müssen wir doch die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen“ meint dazu Lüddecke. Das Gericht hat nun unsere Auffassung bestätigt.
„Nur weil es für die Umlagerung des Asbests Zuschüsse aus Berlin gibt, kann man nicht so nachlässig mit einem hoch sensiblen Thema umgehen“ so Bernhard Klockow. Da die Verwaltung keine Alternativen untersucht hat, dürfte ein termingerechtes Verbringen der Astbestschlämme nach Lahe auch unter verschärften Sicherheitsbedingen, die neu beantragt werden müssten, nicht möglich sein.
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