Forderung der FDP-Fraktion wird aufgegriffen – betroffene Kommunen und Interessensvertretungen können im Umweltausschuss der Region Hannover am 16.09.2020 öffentlich Stellung zum Verordnungs-Entwurf beziehen.


 Die FDP-Fraktion Region Hannover hat beantragt, eine Anhörung zur geplanten neuen Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet LSG-H1 „Seefläche Steinhuder Meer“ durchzuführen. Im Rahmen der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Region Hannover am 08.09.2020 stand eine Beschlussfassung zu diesem Antrag auf der Agenda. Ergebnis der Ausschussberatungen ist, dass mündliche Stellungnahmen durch betroffene Verbände, Vereine, Institutionen und Kommunen in der Folgesitzung des Umweltausschusses der Region Hannover am 16.09.2020 erfolgen können. Die Sitzung findet statt im Neuen Regionshaus, Hildesheimer Str. 18, 30169 Hannover, und beginnt um 13:00 Uhr.

 

Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Region Hannover Daniel Farnung, zugleich Vorsitzender des FDP-Ortsverbandes Wunstorf, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Diskussionsverlauf in der Sitzung des Umweltausschusses der Region am heutigen 08.09.2020: „Die Forderung der FDP-Fraktion Region Hannover nach Durchführung einer Anhörung war erfolgreich: Betroffene Verbände, Vereine und Institutionen im Bereich von Tourismus und Naherholung sowie Freizeit und Sport - die Steinhuder Meer-Tourismus GmbH, die Steinhuder Meer Personenschifffahrt GmbH, die Notgemeinschaft Steinhuder Meer und der Seglerverband Niedersachsen e. V. und Vertreter aus den besonders betroffenen Kommunen Wunstorf und Neustadt am Rübenberge - erhalten Gelegenheit, bereits im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Region Hannover am 16.09.2020 ihre Positionen zum neuen Entwurf der Verordnung zum geplanten LSG-H1 „Seefläche Steinhuder Meer“ vorzutragen.“

 

Hintergrund ist, dass diese deutliche Kritik an einigen Formulierungen zu Erlaubnisvorbehalten und Verboten im ursprünglichen Verordnungs-Entwurf geübt hatten.

 

Die FDP-Regionsfraktion kritisiert am Entwurf der neuen Verordnung, dass gemäß deren Vorgaben künftig eine zusätzliche große Zone am westlichen Rand des Steinhuder Meers bereits ab dem 15. September (bisher ab 01. November) bis zum 19. März nicht mehr befahren werden darf. Mit einer entsprechenden Anfrage hatte die FDP-Regionsfraktion in der Folge offene Fragen zu den künftigen Nutzungsmöglichkeiten des Steinhuder Meers an die Regionsverwaltung gestellt, hierunter auch zu künftigen Möglichkeiten der Genehmigung und Ausrichtung des festlichen Wochenendes „Steinhuder Meer in Flammen“, zur Nutzung der Seebühne sowie der Badeinsel für Jugendzeltlager. Auch Nachfragen zur gemäß der neuen Verordnung geplanten Erhaltung von Flachwasser- und Schlammzonen und zur Nutzung des Meeres für das Kite-Surfen hat die FDP-Regionsfraktion eingereicht.

 

Die FDP-Landtagsfraktion hatte wegen der Verordnungsentwurfs ebenfalls bereits einen umfangreichen Fragenkatalog an die Landesregierung gerichtet. „Die FDP hat sich auf Landes- und Regionsebene frühzeitig klar zur hohen touristischen Bedeutung des Steinhuder Meeres als Wassersportgebiet von nationaler Bedeutung bekannt,“ betont Farnung.

 

In Folge der bisherigen politischen Diskussionen und Gespräche hätten nun einige Verbesserungen und Klarstellungen zur Ausrichtung von Veranstaltungen erreicht werden können, die in einen überarbeiteten neuen Entwurf des Verordnungstextes eingeflossen sind.

 

„Die FDP-Regionsfraktion wird sich für weitere Optimierungen einsetzen, hierunter vor allem für eine Verbesserung der Befahrensmöglichkeiten der Segler auf dem Steinhuder Meer“, so Farnung.

 

Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Region Hannover Herr Farnung steht bei Rückfragen Ihrerseits gerne unter dieser Durchwahl zur Verfügung: 0177-3543494.