Zukunft des Militärflugplatzes Wunstorf garantieren!


 

Region Hannover; Die FDP-Fraktion hat zur Beratung im nächsten Umweltausschuss der Region Hannover am Dienstag, den 17.04.2018, einen Änderungsantrag zur Ersten Änderungsverordnung zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Meerbruchswiesen“ (NSG-HA 190) ins Verfahren gegeben. In diesem fordert sie, dass die Nutzung des Militärflugplatzes in Wunstorf durch die Bundeswehr über eine direkt in der Verordnung aufzunehmende Freistellung bestmöglich und rechtlich unmissverständlich abgesichert wird.

 

Mit ihrem Änderungsantrag greift die FDP-Fraktion Vorschläge des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr auf. Dieses hatte im Beteiligungsverfahren zur Ersten Änderungsverordnung gemäß der Beschlussdrucksache 0595 (IV) der Region Hannover die von der Regionsverwaltung vorgeschlagene Fassung der Freistellungsmöglichkeiten zur Nutzung des Militärflugplatzes Wunstorf als nicht ausreichend erachtet. Die FDP-Fraktion teilt die vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr geäußerte Sorge und fordert die Aufnahme einer Freistellungserklärung zur Nutzung des Militärflugplatzes direkt im Verordnungstext zum Naturschutzgebiet „Meerbruchswiesen“. Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die Ausführungen zur Nutzung als Militärflughafen bei der vorgelegten Beschlussdrucksache lediglich in den Änderungserläuterungen zur neugefassten Verordnung berücksichtigt werden sollen.

„Zur umfassenden Sicherung aller bisherigen Nutzungen des Militärflugplatzes fordern wir eindeutige und unmissverständliche Regelungen zur Sicherung dieses wichtigen Standortes der Bundeswehr. Neben den militärischen und hoheitlichen Aufgaben dürfen auch andere Flugbewegungen zu humanitären und zivilen Zwecken nicht eingeschränkt werden“, erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Daniel Farnung aus Wunstorf.

 

Unterstützt wird er in diesem Anliegen der FDP-Regionsfraktion vom örtlichen FDP-Bundestagsabgeordneten und Mitglied im Verteidigungsausschuss Grigorios Aggelidis. „Der Militärflugplatz der Bundeswehr in Wunstorf ist ein bedeutender wirtschaftspolitischer Faktor und wichtiger Arbeitgeber für die gesamte Region Hannover. Außerdem ist dieser Standort ein Hauptausbildungsort der NATO, weshalb eine uneingeschränkte Nutzung nicht nur für die Bundeswehr sondern auch für unsere Bündnispartner zentral ist. Mit solchen Maßnahmen wird die europäische Zusammenarbeit in diesem Bereich deutlich erschwert. Andere Regionen und Bundesländer wären froh, wenn sie den Zuschlag für dieses Lufttransportgeschwader erhalten hätten“, betont Aggelidis.

 

Die beiden FDP-Abgeordneten Daniel Farnung für den Regionswahlkreis 12 für Wunstorf und Neustadt und Grigorios Aggelidis für den Bundestagswahlkreis 43/Hannover-Land 1 im Norden der Region Hannover sind sich einig darin, dass ein zu erwartender bürokratischer Mehraufwand zur Erlangung von Freistellungen nach dem vorgelegten Verwaltungsentwurf nicht nur die Abläufe der Arbeit der Bundeswehr am Militärflugplatz aufgrund der vorgeschlagenen naturschutzrechtlichen Regelungen stark verzögern und behindern könnte. Sie befürchten auch, dass mögliche Ein-schränkungen des bisherigen Flugbetriebs durch restriktive Überflugregelungen eine Verlegung von Anflugverfahren und stärkere Lärmmehrbelastung von besiedelten Gebieten im Bereich der Stadt Wunstorf zur Folge haben könnten. „Dies gilt es durch klare Regelungen in der Verordnung auszuschließen“, so Farnung und verweist darauf, dass die Stadt Wunstorf diese Auffassung teile und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur neugefassten Verordnung des Naturschutzgebietes „Meerbruchswiesen“ auch deutlich zum Ausdruck gebracht habe.

 

Daniel Farnung

-umweltpolitischer Sprecher der FDP-Regionsfraktion-