-Es gilt das gesprochene Wort!-
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Grundlage unseres Antrags, den wir bereits am 20.04.2020 und noch während der reduzierten Sitzungen der Fachausschüsse der Regionsversammlung während der Corona-Pandemie eingereicht haben, war ein in der Stadt Hildesheim eingerichteter „Existenzsicherungsfonds zur Überwindung der Corona-Pandemie“. Dort entscheidet ein Gremium aus Verwaltung, lokaler Wirtschaftsförderung und Politik gemeinsam über die Bewilligung von Fördermitteln für Betriebe, Vereine und soziale sowie kulturelle Einrichtungen auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers. Fördervoraussetzungen sind der Nachweis darüber, dass diese durch die Corona-Krise „erhebliche, die Existenz des Betriebs bedrohenden Schaden erlitten haben“ sowie eine positive Fortführungsprognose. Eine Wertungsmatrix gewichtet die Bedeutung des Unternehmens bzw. des Angebots in Bezug auf die Attraktivität der Kommune und das Zusammenleben in der Stadt bzw. im Stadtteil, die zu sichernden Arbeitsplätze, das gesellschaftliche Engagement vor Ort und die Wahrscheinlichkeit, dass ein gewährter Zuschuss langfristig über Gewerbesteuerzahlungen desselben Betriebs refinanziert werden kann.
Intention ist, in der aktuellen, wirtschaftlich schwierigen Lage vor Ort einen wichtigen Beitrag zur regionalwirtschaftlichen Stabilität zu leisten. Das Angebot dieser Fördermittelbereitstellung wird in Hildesheim sehr gut angenommen: Insgesamt wurden 2 Mio. € innerhalb von zwei Bewerbungsrunden bereitgestellt bei einem maximalen Förderhöchstbetrag in Höhe von 40.000 € pro Antragsteller. Zwar konnten nicht alle Anträge sofort bewilligt werden, weil in der ersten Antragsbewilligungsrunde einige Anträge von den Antragstellern noch überarbeitet werden mussten. Insgesamt hat sich dieses Förderinstrument dort inzwischen aber offensichtlich bewährt. Die Nachfrage nach Unterstützung insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Vereine und weitere Organisationen im sozialen und kulturellen Bereich ist sehr groß. Eine Überzeichnung der bereitgestellten Mittel drohte jedoch nicht. 25% der eingegangenen Anträge konnten in der ersten Bewerbungsrunde insgesamt positiv beschieden werden.
Uns ist klar, dass ein solcher Existenzsicherungsfonds auf Ebene einer Kommune richtig angesiedelt ist und die Region Hannover im engeren Sinne nicht zuständig für eine solche Aufgabe ist, sondern die Regionskommunen. Die FDP-Fraktion erachtet es aber dennoch für sehr wichtig, dass an die Wirtschaft sowie soziale und kulturelle Einrichtungen und Verbände sowie Soloselbständige in der Region Hannover ein starkes Signal gesendet wird, dass diese von der Region Hannover unterstützt werden sollen. In viele Bereichen wird es für Betriebe und Soloselbständige derzeit trotz Förderungen von Bund und Land sowie dem Instrument des Kurzarbeitergeldes finanziell sehr knapp.
Insbesondere im Bereich der Gastronomie und Hotellerie sind nach wie vor starke Ertragsrückgänge zu verzeichnen – bei weiterlaufenden Betriebskosten in vollem Umfang. Einige Unternehmen haben vor der Corona-Pandemie in ihre Betriebe investiert und haben nun eine entsprechend geringere Liquidität. Viele müssen trotz staatlicher Hilfen zusätzlich Kredite aufnehmen, um ihren Betrieb und die Arbeitsplätze zu erhalten. Laut aktueller Angaben des Dehoga liegt der Umsatz in der Hotellerie und Gastronomie in der Region Hannover hochgerechnet bei rd. 1,3 Mrd. € pro Jahr. Diese Branchen stellen rund 17.000 sozialversicherungspflichtige und weitere rd. 17.000 Arbeitsplätze auf 490,-€-Basis.
In der Kulturbranche fallen viele Soloselbständige durch jegliches Raster und viele der in dieser Branche tätigen Soloselbständigen verdienen auch in normalen Zeiten schon nicht übermäßig viel und haben oftmals keine Chance, Rücklagen für schlechte Zeiten zu bilden. Zudem haben sie im Vergleich zu anderen Branchen eine derzeit noch deutlich schlechtere Perspektive, wieder voll beruflich durchstarten zu können aufgrund der Corona-bedingten Präventionsmaßnahmen und dem Gesundheitsschutz. Glücklicherweise tragen vielfältige kreative Ideen der Kulturschaffenden dazu bei, die kulturelle Vielfalt in unserer Region auch über die Corona-Krise hinaus zu erhalten. Digitale und erste „reguläre“ Auftritte mit reduziertem Publikum können aber eine finanziell auskömmliche Kulturarbeit auf dem Niveau der vorherigen Praxis in keiner Weise gewährleisten.
Die FDP-Fraktion begrüßt daher ausdrücklich, dass die Region in diesen Bereichen mittlerweile über ein eigenes und zusätzliches Förderinstrument zur Unterstützung der Kulturschaffenden aktiv geworden ist: In der letzten Regionsversammlung am 28.04.2020 wurde mit Info-Drs.3224 (IV) über eine entsprechende Förderung über ein dreiteiliges kulturelles Soforthilfeprogramm mit Optionen für Open-Air-Veranstaltungen sowie im Lifestream informiert.
Die Fraktionen von SPD und CDU haben nun mit der Drucksache 3371 (IV)/“Hilfen für Vereine und ehrenamtliches Engagement“ am 04.06.2020 unter dem nachfolgenden TOP 41 einen Antrag eingebracht, der die Erarbeitung einer Förderrichtlinie für gemeinnützige Vereine und Initiativen fordert. Wir Freie Demokraten begrüßen grundsätzlich, dass hier jetzt politische Aktivitäten entwickelt werden, um das Ehrenamt in seinem Engagement zu stärken.
Wenn Anregungen aus unserem eigenen, übergreifenden FDP-Antrag vom 20.04.2020 sowie aus der Richtlinie des Existenzsicherungsfonds der Stadt Hildesheim bei den weiteren politischen Beratungen zu diversen Anträgen zum Themenkomplex „Corona“ berücksichtigt werden, ist das ein Schritt in die richtige Richtung.
Wichtig ist uns, dass eigene Förderrichtlinien und Antragsverfahren verständlich und möglichst unbürokratisch sind. Den eigenen Betrieb bzw. die eigene Organisation bei der Antragstellung korrekt einzuschätzen in Hinsicht auf bevorstehende wirtschaftliche Herausforderungen und realistische Zukunftsoptionen ist ein schwieriges Unterfangen in diesen Zeiten. Dies ist wahrscheinlich auch ein Zwischenfazit, dass aus dem Förderinstrument des Existenzsicherungsfonds der Stadt Hildesheim gezogen werden muss. Wir setzen uns daher für ein möglichst einfaches Verfahren ein, damit Förderungen schnellstmöglich und zielgerichtet eingesetzt werden können.
Wir bitten Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, der umfassend verschiedene Bereiche zur Förderung von KMU, Soloselbständigen, Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen abdeckt.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!