FDP-Regionsabgeordneter Daniel Farnung schreibt Offenen Brief an Umweltdezernentin Christine Karasch zum Kompromissvorschlag des niedersächsischen Anglerverbandes zum geplanten Nachtangelverbot im NSG/LSG Nördliche Leineaue (FFH-Gebiet 90) und setzt sich bei der bevorstehenden Ausweisung für die Berücksichtigung der Vorschläge des Anglerverbandes ein.


In seinem Offenen Brief fordert der Sprecher der FDP-Regionsfraktion für Umwelt- und Klimaschutz Daniel Farnung, dass das drohende Nachtangelverbot im Bereich der Unteren Leine noch einmal überarbeitet werden soll. Farnung bezieht sich insbesondere auf den Kompromissvorschlag des niedersächsischen Angelverbandes zum speziellen Angeln mit eingetauchter Rutenspitze.

 

Der Angelverband hatte darauf hingewiesen, dass diese Angeltechnik als Kompromiss bei anderen niedersächsischen Gebietsverordnungen zur Anwendung kommt. So gibt es z.B. im Landkreis Friesland und Landkreis Wittmund die „Upjever und Sumpfmoor Dose“ und die „Teichfledermausgewässer“, wo das Angeln in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nur mit eingetauchter Rutenspitze erlaubt ist - aber eben erlaubt ist!

 

Gemeinsam mit dem Anglerverband Niedersachsen begrüßt die FDP-Fraktion Region Hannover die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie ausdrücklich und hofft, dass damit die Leineaue als Lebensraum einer vielfältigen, artenreichen und nachhaltig nutzbaren Fischfauna positive Impulse erfahren wird und der Fluss als wertvolles Habitat zahlreicher Tier- und Pflanzenarten langfristig aufgewertet und naturnäher gestaltet wird.

 

Die Region beabsichtigt allerdings, auf einer Fläche von 40 ha und einer Flusslänge von über 12 km ein ganzjähriges Nachtangelverbot zu verhängen. Dies entspricht einem Anteil von 16% der gesamten Leine im Schutzgebiet. Davon sind 16 Angelvereine betroffen, die die Leine im Sinne des Niedersächsischen Fischereigesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes seit Jahrzehnten nachhaltig bewirtschaften und hegen. Einzelne Vereine sind auf bis zu 45% ihrer Pachtstrecke von diesen geplanten Verboten betroffen. Mit dem Schreiben an die Umweltdezernentin der Region Hannover Karasch möchte Farnung die Regionsverwaltung dazu bewegen, ihre bisherige sture Haltung gegenüber den Anglerinnen und Anglern zu überdenken. "Der vorgeschlagene Kompromiss mit den abgesenkten Angelruten wäre ein gangbarer Weg, um die Interessen der Unteren Naturschutzbehörde und der Angelvereine unter einen Hut zu bringen. Die Verwaltung sollte diesen einschlagen, um drohenden Klagen des Anglerverbands und/ oder betroffenen Angelvereinen vorzubeugen", so Farnung. Dies gelte insbesondere für die noch ausstehende Ausweisung des NSG/LSG Nördliche Leineaue (FFH-Gebiet 90).“


Offener Brief von Daniel Farnung – Abgeordneter der FDP-Fraktion Region Hannover, Sprecher für Klima- und Umweltschutz, an die Umweltdezernentin der Region Hannover Christine Karasch zur Thematik des Nachtangelns in Bezug auf die Ausweisung des „NSG/LSG Nördliche Leineaue (FFH-Gebiet 90)“


Sehr geehrte Frau Karasch, mit diesem offenen Brief wende ich mich an Sie mit der Bitte, bei der Ausweisung des „NSG/LSG Nördliche Leineaue (FFH-Gebiet 90)“ noch einmal die Thematik des Nachtangelns zu überprüfen, bevor die Verwaltung den Entwurf der künftigen Verordnung den betroffenen Verbänden und Interessenvertretungen zur Stellungnahme vorlegt.

 

In der Verordnung zum FFH-­Gebiet 344 (Leineaue zwischen Hannover und Ruthe) wurden verschiedene Aspekte benannt, die laut Aussage der Unteren Naturschutzbehörde für ein generelles bzw. erhebliches Nachtangelverbot sprechen würden.

 

Die nächtliche dauernde Anwesenheit von Menschen in Schutzgebieten sei ein Störfaktor für die Lebensgemeinschaften, dabei wird insbesondere auf den Biber und den Fischotter eingegangen. Und es bestehe die Gefahr direkter Verletzungen beispielsweise von Fledermäusen an Angelschnüren und Haken.

 

Wie allseits anerkannt wird, hat es der Biber in den vergangenen Jahren geschafft, an der gesamten Leine in der Region Hannover bei gleichzeitiger Anwesenheit von Anglerinnen und Anglern eine rasch wachsende Population zwischen Nordstemmen und Neustadt zu etablieren. Die jährliche Zuwachsrate der Leine-Biber liegt mit 25 % pro Jahr seit Jahren im Bereich eines maximal Möglichen.

 

Der Niedersächsische Anglerverband hat unter anderem mit der Aktion Fischotter Rücksprache gehalten. Dort wurde mehrfach bestätigt, dass „eine verantwortungsvolle Nutzung der Angler, auch beim Nachtangeln, in der Regel zu keinen relevanten Störungen des Fischotters führen wird.“

 

Die Fledermaus-Studie, die von der Region Hannover maßgeblich für die Nachtangelverbote herangezogen wurde und wird, genügt keinen wissenschaftlichen Ansprüchen und wird sowohl von den Anglerverbänden als auch der FDP-Fraktion als nicht relevant eingeschätzt. Grundlage dieser Studie sind 25 gemeldete, teils minimal invasive, Schädigungen von Fledermäusen in einem Zeitraum von 29 (!) Jahren und drei Ländern (Deutschland, Schweiz & Irland). Alleine rein statistisch entbehrt diese Studie jeder sachlichen Begründung.

 

Die FDP-Fraktion setzt sich schon immer für einen verantwortungsbewussten Umweltschutz mit Mensch und Natur ein. Vom niedersächsischen Anglerverband kommt nun ein sehr guter Vorschlag, um Nachtangeln an der Leine doch zu ermöglichen, den unsere Fraktion vollumfänglich unterstützt. In anderen niedersächsischen Schutzgebieten wurde folgende pragmatische Lösung zur Anwendung gebracht:

 

In der Nachtzeit wird die Angelrutenspitze Richtung Wasseroberfläche gesenkt bzw. eingetaucht. Auf diese Weise ist eine Kollision einer Fledermaus mit den Angelschnüren so gut wie ausgeschlossen. Diese Regelung (abgesenkte/eingetauchte Rutenspitze) wurde u.a. in folgenden Schutzgebieten getroffen:

 

• Naturschutzgebiet „Upjever und Sumpfmoor Dose", Landkreis Friesland u. Landkreis Wittmund

• Landschaftsschutzgebiet „Teichfledermausgewässer“ in den Landkreisen Friesland und Wittmund

• Landschaftsschutzgebiet „Maade, Barghauser See, Fort Rüstersiel“, Landkreis Cuxhaven

• Landschaftsschutzgebiet „Teichfledermausgewässer bei Oberhammelwarden und Lienen“, Landkreis Wesermarsch 

 

Sehr geehrte Frau Karasch,

 

schauen Sie sich bitte diese Kompromissvorschläge an, und lassen Sie uns gemeinsam, Verwaltung und Regionsversammlung, eine für alle Beteiligten und Betroffenen praktikable Lösung finden. Der Vorschlag des niedersächsischen Angelverbandes ist eine sehr gute Idee und sollte unbedingt Gehör finden. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Mehrheitsfraktionen der Regionsversammlung, insbesondere die Vorsitzende der SPD-Regionsfraktion, haben sich öffentlich positiv zu diesem Vorschlag geäußert und pauschale Nachtangelverbot e, sollten sie im Verordnungstext aufgenommen sein, von vorneherein abgelehnt. Es macht daher Sinn, sich frühzeitig auf diese politischen Vorgaben einzustellen!

 

In diesem Sinne hoffe ich auf eine entscheidungsreife Vorlage der Verwaltung, in der diese Aspekte berücksichtigt werden, und ich sehe gespannt dem Entwurf entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Daniel Farnung


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