Geplante neue Verordnung LSG-H1 Seefläche Steinhuder Meer" - Antrag auf Anhörung und Anfrage der FDP-Regionsfraktion


Die FDP-Fraktion Region Hannover lehnt die geplante neue Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet LSG-H1 „Seefläche Steinhuder Meer“ ab und hat hierzu eine Anfrage an die Regionsverwaltung zur schriftlichen Beantwortung eingereicht. Außerdem hat die FDP-Regionsfraktion die Durchführung einer Anhörung im Rahmen des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Region Hannover zur Beschlussfassung in dessen nächster Sitzung am 08.09.2020 beantragt.

Bei Rückfragen steht Ihnen der umweltpolitische Sprecher der FDP-Regionsfraktion Daniel Farnung mobil unter folgender Durchwahl zur Verfügung: 0177-3543494.
Bei Rückfragen steht Ihnen der umweltpolitische Sprecher der FDP-Regionsfraktion Daniel Farnung mobil unter folgender Durchwahl zur Verfügung: 0177-3543494.

Zu dieser Anhörung sollen Vertreterinnen und Vertreter der von der geplanten Neuausweisung des LSG-H1 „Seefläche Steinhuder Meer“ betroffenen Kommunen Neustadt am Rübenberge und Wunstorf sowie die Notgemeinschaft Steinhuder Meer, die Steinhuder Meer Tourismus GmbH, der Seglerverband Niedersachsen e. V. und die Steinhuder Meer Personenschifffahrt GmbH eingeladen werden, ihre Positionen zum neuen VO-Entwurf darzulegen. Auch die Fraktionen und Gruppen in der Regionsversammlung sollen ihre Positionierung im Rahmen der öffentlichen Anhörung verdeutlichen können.

 

„Wir machen uns dafür stark, dass die Interessen von Vereinen und Organisationen in den Bereichen des Sports, des Tourismus und der Freizeitgestaltung sowie der Fischerei in ihren Nutzungsrechten durch diese geplante neue Verordnung nicht immer weiter eingeschränkt werden“, so der umweltpolitische Sprecher der FDP-Regionsfraktion Daniel Farnung, zugleich Vorsitzender des FDP-Stadtverbandes Wunstorf.

 

Die FDP-Regionsfraktion kritisiert insbesondere, dass mit der neuen Verordnung künftig eine zusätzliche große Zone am westlichen Rand des Steinhuder Meers bereits ab dem 15. September (bisher ab 01. November) bis zum 19. März nicht mehr befahren werden darf.

 

Mit ihrer dazugehörigen Anfrage möchte die FDP-Regionsfraktion offene Fragen zu den künftigen Nutzungsmöglichkeiten des Steinhuder Meers von der Regionsverwaltung beantwortet bekommen, zum Beispiel zu den Möglichkeiten der Genehmigung und Ausrichtung der festlichen Woche „Steinhuder Meer in Flammen“ und zur Nutzung der Seebühne sowie zur Nutzung der Badeinsel auch für Jugendzeltlager. Auch Fragen zum gemäß der neuen Verordnung geplanten Erhaltung von Flachwasser- und Schlammzonen und die Nutzung des Meeres für das Kite-Surfen möchte die FDP-Regionsfraktion näher erläutert bekommen. Die FDP-Landtagsfraktion hatte wegen der Verordnungsentwurfs ebenfalls eine kritische Anfrage an die Landesregierung gerichtet. „Die FDP ist auf Landes- und Regionsebene die einzige Partei, die die hohe touristische Bedeutung des Steinhuder Meeres als Wassersportgebiet von nationaler Bedeutung im Blick hat,“ so Farnung.

 

 

Antrag zur geplanten Neuausweisung des LSG-H 1 „Seefläche Steinhuder Meer“: Durchführung einer Anhörung im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Region Hannover

 

Anfrage: Steinhuder Meer - Seefläche bleibt Landschaftsschutzgebiet: Beginn des Ausweisungsverfahrens für LSG-H 1 „Seefläche Steinhuder Meer“ – Keine wesentlichen neuen Einschränkungen?