Pressemitteilung der FDP-Regionsfraktion zum Thema „FDP-Regionsfraktion lehnt Verordnung über das Naturschutzgebiet "Westufer Steinhuder Meer" (NSG-HA 60) ab.


Die FDP-Fraktion Region Hannover lehnt den Entwurf der neuen Verordnung über das Naturschutzgebiet "Westufer Steinhuder Meer" (NSG-HA 60) ab, der im Umweltausschuss der Region Hannover am 10.03.2020 erstmals beraten wird.

Wesentlicher Grund für die Ablehnung ist die vorgeschlagene Erweiterung des Naturschutzgebietes auf der Wasserfläche des Steinhuder Meeres.

 

Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Regionsfraktion Daniel Farnung, der auch Vorsitzender des FDP-Stadtverbandes Wunstorf ist, kritisiert, dass die von den Städten Neustadt am Rübenberge und Wunstorf im Beteiligungsverfahren vorgetragenen Bedenken, Anregungen und Forderungen in der Verordnung so gut wie keine Berücksichtigung gefunden haben.

 

Diese richten sich vor allem gegen die Erweiterung des Naturschutzgebietes auf der Wasserfläche und die damit zusammenhängende Beeinträchtigung bei der Nutzung des Meeres für die Wassersportler und Fischereibetriebe und die dringend erforderliche Entschlammung des Meeres.

 

Die FDP-Regionsfraktion fordert in ihrem Änderungsantrag, den Anregungen der Städte Neustadt am Rübenberge und Wunstorf zur Änderung der neuen Verordnung zu folgen und die geplante Erweiterung des Naturschutzgebietes auf der Wasserfläche des Steinhuder Meers im Bereich des West-Ufers nicht umzusetzen.

 

“Das Steinhuder Meer ist ein herausragender touristischer Standort mit überregionaler Wirkung in Norddeutschland. Neben dem unbestritten hohen Wert der Meerregion im Bereich des Naturschutzes und der Regionalen Naherholung müssen aber auch die vor Ort vorhandenen Tourismus- und Freizeitangebote zu ihrem Recht kommen”, fordert Farnung.

 

Farnung verweist darauf, dass mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2016 der Region Hannover in Kapitel 3.2.5./”Erholung und Tourismus” beschlossen wurde, dass es im Bereich des Steinhuder Meeres Freiräume für die Erholungs- und Sportnutzung geben müsse. In Bezug auf die Bedeutung des nicht-motorisierten Wassersports – insbesondere Segeln, Surfen, Kitesurfen und Kanufahren - müsse ein fairer Abgleich mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gesichert werden. “Diese Beschlüsse können nicht hintenrum einkassiert werden, indem jetzt dem Naturschutz ein deutlich erhöhter Vorrang eingeräumt werden soll”, so Farnung.

 

Der FDP-Regionsabgeordnete fragt sich auch, wie mit dem durch die Verordnung auf nur noch 800 Meter zurückgehenden Abstand der Insel Wilhelmstein zum Naturschutzgebiet die geplante touristische Aufwertung der Inselfestung umgesetzt werden soll, auf die sich die Region Hannover mit dem Land Niedersachsen, der Steinhuder Meer Tourismus GmbH, der Hofkammer Schaumburg-Lippe und den Landkreisen Nienburg und Schaumburg im vergangenen Jahr verständigt hatte.“ Die zwischen diesen Partnern verabredete Kooperationsvereinbarung sehe ich in Gefahr, wenn wir der Vereinbarung so zustimmen”, befürchtet Farnung.

 

Die FDP-Regionsfraktion fordert wie auch die FDP-Landtagsfraktion, dass neben dem Erhalt der Erwerbsfischerei auch der Erhalt der Attraktivität der Sportfischerei am Steinhuder Meer gewährleistet bleiben muss. Gemeinsam mit dem Land Niedersachsen als Eigentümer des Steinhuder Meeres müsse die Region Hannover darüber hinaus das Thema der Entschlammung weiter ganz oben auf der Agenda haben, betont Farnung.

 

“Die Schlammproblematik muss aus Sicht der FDP-Regionsfraktion neu analysiert und das bisherige Verfahren kritisch überprüft werden. Das Volumen der durchschnittlichen jährlichen Entschlammung reicht nicht aus, um der erklärten Sicherung des Freizeit- und Erholungswertes des überregional bedeutsamen Ausflugsziels gerecht zu werden. Dies wird aber bei der Ausweitung des Naturschutzes auf dem Wasser viel zu wenig berücksichtigt“, schloss Farnung.

 

Hier finden Sie den Änderungsantrag: KLICK