Die FDP-Fraktion Region Hannover fordert, dass die beiden Strände am Nordufer des Steinhuder Meeres – der Badestrand Weiße Düne und der Surfstrand – aus dem Landschaftsschutzgebiet LSG-H1 „Seefläche Steinhuder Meer“ herausgenommen werden.


Neue Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet LSG-H1 „Seefläche Steinhuder Meer“ - Die FDP-Fraktion Region Hannover fordert in einem Änderungsantrag, dass die beiden Strände am Nordufer des Steinhuder Meeres – der Badestrand Weiße Düne und der Surfstrand – aus dem Landschaftsschutzgebiet LSG-H1 „Seefläche Steinhuder Meer“ herausgenommen werden.

 

Mit dieser Forderung greift die FDP-Fraktion Region Hannover eine Anregung der Stadt Neustadt am Rübenberge zum Entwurf der neuen Verordnung auf. Auch die Vertreter aus den Bereichen von Tourismus, Naherholung und Sport hatten sich in der letzten Umweltausschusssitzung der Region Hannover am 16.09.2020 hierfür ausgesprochen. Aus dem Entwurf des neuen Verordnungstextes geht hervor, dass die beiden Strände am Nordufer des Steinhuder Meeres nicht als vorrangig schutzwürdig eingestuft wurden. Mit der Herausnahme dieser aus dem LSG-H1 würde zudem der Grenze des FFH-Gebietes entsprochen werden.

 

„Touristische Nutzungen müssen am Steinhuder Meer auch weiterhin gut möglich sein. Dies sieht die neue Verordnung des LSG-H1 auch selber so vor, in der die Erhaltung des Gebietes aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung festgehalten wurde“. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Hundestrand aus der LSG-Verordnung herausgenommen worden ist, die Strände für Wassersport- und Erholungssuchende Menschen dagegen nicht. Die FDP setzt sich für einen Naturschutz mit den Menschen ein, nicht gegen sie", betont der umweltpolitische Sprecher Daniel Farnung.

 

Die FDP-Fraktion schließe sich überdies der Forderung der Stadt Neustadt an, dass Sandauffüllungen an den Stränden auch künftig möglich bleiben müssen, um die Sicherung als touristisches Gebiet zu gewährleisten, so Farnung.